Steuerrecht für Unternehmen und privat
Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht stehen wir Ihnen professionell und lösungsorientiert zur Seite. Mit unserem Verhandlungsgeschick streben wir zunächst nach einer schnellen und pragmatischen Lösung. Wenn nötig, scheuen wir aber auch nicht die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung.
Im Steuerstreit vertreten wir Ihre Interessen als Steuerpflichtige in sämtlichen Prüfungs-, Festsetzungs-, und Rechtsbehelfsverfahren.
Unser Leistungsangebot
- Prüfung Ihres Steuerbescheides
- Prüfung der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt
- Einlegung von Stundungsanträgen
- Rechtsschutz gegen Schätzungsbescheide
- Abwehr von Nachzahlungsforderungen nach einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau
- Stellung von Anträgen zur Aussetzung der Vollziehung
- Beantragung von Aufteilungsbescheiden bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung
- Klageverfahren vor den Finanzgerichten
- Rechtsschutz bei Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes
- Abwehr von Haftungsbescheiden für Geschäftsführer und Vorstände
- Begleitung bei Betriebsprüfungsverfahren und Außenprüfung
- Erstellung von Steuererklärungen einschließlich Erbschaftssteuererklärungen größeren Umfangs
- Beratung zur steuersparenden Nachlassplanung und Vermögensübertragung
Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht vertreten und verteidigen wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei den Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der leichtfertigen Steuerverkürzung oder dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Unser klares Ziel ist die Vermeidung einer öffentlichen Strafverhandlung und schwerwiegenden Konsequenzen.
Wo immer es möglich ist, wird unsererseits die rasche Einstellung des Strafverfahrens noch auf Ebene der Finanzverwaltung angestrebt.
Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid oder gar einen Strafbefehl erhalten, so zögern Sie nicht uns umgehend zu kontaktieren. Nur der fristwahrende Einspruch schützt Sie vor der Rechtskraft.