Steuerrecht für Unternehmen und privat

Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht stehen wir Ihnen professionell und lösungsorientiert zur Seite. Mit unserem Verhandlungsgeschick streben wir zunächst nach einer schnellen und pragmatischen Lösung. Wenn nötig, scheuen wir aber auch nicht die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung. 

Im Steuerstreit vertreten wir Ihre Interessen als Steuerpflichtige in sämtlichen Prüfungs-, Festsetzungs-, und Rechtsbehelfsverfahren. 

Unser Leistungsangebot

Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht vertreten und verteidigen wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei den Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der leichtfertigen Steuerverkürzung oder dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Schwarzarbeits­bekämpfungsgesetz.

Unser klares Ziel ist die Vermeidung einer öffentlichen Strafverhandlung und schwerwiegenden Konsequenzen.

Wo immer es möglich ist, wird unsererseits die rasche Einstellung des Strafverfahrens noch auf Ebene der Finanzverwaltung angestrebt.

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid oder gar einen Strafbefehl erhalten, so zögern Sie nicht uns umgehend zu kontaktieren. Nur der fristwahrende Einspruch schützt Sie vor der Rechtskraft.